Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Wichtige Hinweise:
Nur Flug:
Bei Sondertarifen ist eine Umbuchung nach Reiseantritt nicht möglich. In anderen Fällen ggf. gegen Gebühr.
Für besondere Spezialtarife ist in der Regel keine Erstattung des Reisepreises möglich.
Angeflogene Tickets mit begrenzter Aufenthaltsdauer (auch Jahrestickets zum erm. Preis) werden i. d. Regel NICHT erstattet !!
Umbuchungsgebühren: Sobald Sie Ihre Reservierung getätigt haben, gilt dieses als Festbuchung.
Alle späteren Änderungen werden als Umbuchungen angesehen, die gebührenpflichtig sind.
Es erfolgt lediglich eine Unterscheidung, ob eine Umbuchung vor oder nach dem Ausstellen des Tickets erfolgt. Vor der Ticketausstellung fällt eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,-- (EUR 90,- i.d. Hochsaison Dez/Jan) an und nach der Ticketausstellung von EUR 150 bis ca. EUR 350,-- oder wie in Ihrer Rechnung/Bestätigung aufgeführt . (Nach Ticketausstellung erheben die Linien eine erhöhte Gebühr!)
Änderungen sind bis spätestens 3 Arbeitstage vor Abflug möglich. Stornogebühren: Auch hier gilt die Reservierung sofort als Festbuchung.
Eine Stornierung des gebuchten Fluges vor der Ticketausstellung ist nur gegen eine Gebühr von EUR 45,-- p.P. (EUR 90,-- i.d. Hochsaison Dez/Jan) möglich. Die Stornogebühr nach dem Ausstellen des Tickets kann unterschiedlich hoch sein, ca. EUR 200,-- bis EUR 350,-- p.P. Stornierungen zu den genannten Gebühren sind jederzeit möglich, jedoch werden bei Stornierung ab Reiseantrittstag bei einigen Fluggesellschaften zusätzliche "No-Show"-Gebühren berechnet !
Alle Leistungen vermitteln wir im Namen der Verkehrsträger! Preis-, Flugplanänderungen, Irrtum, Rechenfehler, Nachberechnung vorbehalten.
Bei Nichteinverständnis im Falle von Nachberechnung ist kostenloser Rücktritt möglich.
Prüfen Sie bitte Ihre Rechnung sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wenn Sie Einwendungen haben, teilen Sie uns diese bitte unverzüglich mit, sonst erkennen Sie mit Ihrer Rechnung die Vermittlungsleistung des CSI und die o.a. Geschäftsbedingungen an. Der Reisende selbst ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Flugschein(e) nur gegen Vorkasse!
Reisebausteine/Pauschalreisen
Sobald Sie Ihre Reservierung getätigt haben, gilt diese als Festbuchung. Alle späteren Änderungen werden als Umbuchungen angesehen, die gebührenpflichtig sind. Bei Nichteinverständnis im Falle von Nachberechnung ist kostenloser Rücktritt möglich. Prüfen Sie bitte diese Rechnung sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Wenn Sie Einwendungen haben, teilen Sie uns diese bitte unverzüglich mit, sonst erkennen Sie mit dieser Rechnung die Vermittlungsleistung oder Reiseveranstalter des CSI und die angegeben Geschäftsbedingungen an. Der Reisende selbst ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Zahlung: Bei der Bestätigung eine Pauschalreise erhält der Kunde einen Sicherungsschein, bei der eine abgeschlossener Insolvenzversicherung durch CSI bestätigt wird. Die Anzahlung beträgt 10%, bis maximal EUR 250.- Die Restzahlung muss spätestens 4 Wochen vor Anreise auf dem Konto von CSI gutgeschrieben sein. Bei Buchungen innerhalb 4 Wochen vor Anreise ist der volle Reisepreis zu zahlen. Voucher(s) nur gegen Vorkasse Änderungen: Für Änderungen der Buchung vor der Reise, sofern diese möglich sind, berechnen wir eine Gebühr von EUR 45.-, zuzüglich zu möglich Preisänderungen bei den Leistungen. Rücktritt: Sie können jederzeit von der Reise zurücktreten. Bei einem Rücktritt entstehen folgende Kosten: -bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, mindestens EUR 45.- -ab 29 Tage bis 1 Tag vor Reiseantritt 55%, mindestens EUR 90.- oder bei „NUR HOTEL Buchungen“ die erste Nacht. -bei Nichtantritt oder nach Antritt der Reise 100% des Reisepreises. -Serviceentgelte werden nicht erstattet. -Bitte beachten Sie Sonderstornoregeln. Fremdleistungen: Wir haften nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen angezeigt werden (Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, etc.) Der Reisende ist verpflichtet, Beanstandungen der örtlichen Reiseleiter oder örtlicher Agentur zu melden. Sollte dies nicht möglich sein, muss CSI GmbH in Frankfurt kontaktiert werden. In eigenen Interesse sind Sie verpflichtet, eventuellen entstehende Schäden so gering wie möglich zu halten. Anspruche wegen Unregelmäßigkeiten hat der Reisende innerhalb eines Monats nach Reiseende beim Veranstalter zu melden. Flugzeiten, Routen und Programmänderungen sind uns vorbehalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die nicht im Preis inklusive ist.
Hinweise zum Geldtransfer
Der Einzahler ist dafür verantwortlich die Daten des Empfängers korrekt anzugeben. Für aufgrund falscher Angaben von Empfängerdaten erfolgter Auszahlungen wird keine Haftung übernommen! Minimum- / Maximumbetrag pro Transfer US$ 50-US$ 10.000. Einzahlung in EUR. Umrechnung zu dem Wechselkurs, der am Tage der Auftragserteilung gültig ist.
Auszahlung am Zielort in Landeswährung zum dortig gültigen Wechselkurs am Tage des Eingangs. Auszahlung in US$ je nach Verfügbarkeit und, sofern es die lokalen Devisenbestimmungen zulassen. Nachdem die Anweisung von unserer Abwicklungsstelle eintrifft, wird der Empfänger sofort durch die auszahlende Stelle - normalerweise eine Wechselstube ("Cambio") - benachrichtigt, wo das Geld dann gegen Vorlage des Identitätsnachweises in Empfang genommen werden kann, normalerweise ohne weitere Kosten für den Empfänger - sofern dies die lokalen Bestimmungen zulassen. Zahlungen können auch auf ein Bankkonto des Empfängers überwiesen werden, diese wird dann mit geringen Kosten der Bank belastet.
Die Überweisung erfolgt sofort auf dem schnellsten Wege und erreicht den Empfänger in der Regel zw. 24-72 Stunden, mit Ausnahme von Wochenenden und Feiertagen. Es wird viel Mühe aufgewendet um für einen zuverlässigen, schnellen und sicheren Geldtransfer zu sorgen. Für Verzögerung oder Abweichung kann jedoch keine Haftung übernommen werden, welche in seltenen Fällen aufgrund von neuen oder geänderten Vorschriften im Zielland auftreten kann, oder durch andere Ursachen auf die wir keinen Einfluß haben. Wir haften lediglich für den Überweisungsbetrag zuzüglich der vom Einzahler geleisteten Bearbeitungsgebühr. Im Falle einer Nicht-Aushändigung, die auf ein Verschulden, einen Fehler oder eine Unterlassung unsererseits oder unserer Agenten zurückzuführen ist, wird der Überweisungsbetrag und die Bearbeitungsgebühr an den Einzahler rückerstattet. Sofern Verdacht auf Unterbezahlung am Zielort besteht, sollte eine Kopie des Auszahlungsbeleges beigebracht werden, damit eine Nachprüfung möglich ist und ggf. eine Korrektur angebracht werden kann.
In keinem Fall kann Haftung für beiläufig entstandenen Schaden oder eines mittelbaren Schadens übernommen werden.
Condiciones generales para transferencias
El cliente se hace responsable de que los datos del destinatario del giro sean correctos. Si los datos por él proporcionados no lo fueran, la empresa declinará toda responsabilidad por los pagos realizados.
Los importes mínimos y máximos por giro son de US$ 50 y US$ 10.000 respectivamente, efectuados en Euros, a valor del cambio del día en que se realice la operación. El pago en el lugar de destino se realizará en moneda local, a valor del cambio del día en el que haya ingresado el dinero. Este también se podrá hacer efectivo en dólares siempre que se disponga de ellos y si las reglamentaciones locales así lo permiten. Apenas nuestra oficina de liquidación notifique el giro a la oficina encargada del pago - por lo general una Casa de Cambio -, ésta se lo informará al destinatario, el que deberá presentarse con su carnet de identidad. A menos que las reglamentaciones locales así lo exijan, no se le cobrará al destinatario importe alguno.
También será posible girar dinero directamente a una cuenta a nombre del destinatario. Estos giros tendrán un pequeño recargo correspondiente a gastos de tramitación bancaria.
Los giros se realizarán siempre de manera inmediata y por la vía más rápida. El destinatario lo recibirá entre las 24 hs. y las 72 hs. siguientes, exceptuando fines de semana y festivos. La empresa realizará los giros de forma confiable, rápida y segura, pero no se hará responsable por demoras o irregularidades que se presenten por cambios en las normativas en el país de destino o por razones que excedan su control.
La empresa se hará únicamente responsable por las sumas giradas, incluidos los gastos de tramitación pagados por el cliente. En caso de que el destinatario no reciba el dinero por culpa, error u omisión por parte de la empresa o de alguno de sus agentes, se reintegrará al cliente el monto total del giro, más los gastos de tramitación. Si existiere la sospecha de que en el país de destino hubiere habido deficiencias en el pago de la suma girada, se procederá a la corrección del error tras la presentación de una copia del recibo de pago y luego de realizarse la verificación correspondiente.
La empresa no se hará en ningún caso responsable por perjuicios derivados de la transacción o perjuicios indirectos.
Geschäftsbedingungen Geldtransfer
Frankfurt am Main
8.3.2011
Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Geldtransfergeschäfts der CSI
Artikel 1 (Geltungsbereich)
Die CSI Club Südamerika International GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main HRB 34576, (im Folgenden die CSI genannt), betreibt seit über einem Jahrzehnt ein Finanztransfergeschäft. Sie betreibt Dienste, bei denen ohne Einrichtung eines Zahlungskontos auf den Namen eines Zahlers (des Kunden) oder eines Zahlungsempfängers ein Geldbetrag des Zahlers (Kunden) ausschließlich zur Übermittlung eines entsprechenden Betrags an den Zahlungsempfänger oder an einen anderen, im Namen des Zahlungsempfängers handelnden Zahlungsdienstleister entgegengenommen wird oder bei dem der Geldbetrag im Namen des Zahlungsempfängers entgegengenommen und diesem verfügbar gemacht wird. Die Aufträge zur Auszahlung der von den Kunden zum Transfer eingezahlten Gelder an die von den Kunden bestimmten Zahlungsempfänger werden in der Form ausgeführt, dass die CSI mit der weiteren Erledigung ihre Kooperationspartner in den jeweiligen Empfängerländern betraut. Bei diesen Kooperationspartnern handelt es sich um Institute, die von den für sie zuständigen Behörden zur Durchführung von Geldtransfers zugelassen worden sind. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Beziehungen der CSI im Geldtransfergeschäft zu den Kunden, die die CSI mit Geldtransfers beauftragen.
Artikel 2 (Geldtransferauftrag)
Der Kunde erteilt der CSI den Transferauftrag, dafür zu sorgen, dass für einen bestimmten Einzahlungsbetrag ein bestimmter Geldbetrag in Euro, US-Dollar oder Landeswährung an den im Auftrag genannten Empfänger gezahlt wird. Der Auftrag wird schriftlich in spanischer oder deutscher Sprache erteilt und durch die Zahlung oder Überweisung des Einzahlungsbetrages, der dem Auszahlungsbetrag und den Kosten (Entgelten) für die Annahme und Ausführung des Auftrags entspricht.
Der Kunde verpflichtet sich, die zum Geldtransferauftrag von der CSI erbetenen Angaben vollständig und richtig zu machen, bei Bareinzahlungen einen auf ihn ausgestellten gültigen Personalausweis oder Reisepasse vorzulegen und den Geldtransfer nicht für verbotene Aktivitäten zu nutzen, insbesondere nicht zur Geldwäsche oder zur Unterstützung terroristischer oder krimineller Aktivitäten. Der Kunde verpflichtet sich zudem, die CSI gegebenenfalls auf etwaige Umstände hinzuweisen, die bezüglich des Geldtransfers einen konkreten Verdacht der Ausnutzung oder Förderung verbotener Aktivitäten begründen.
Die in Auftrag gegebenen Geldtransfers sollen von den Kooperationspartnern der CSI regelmäßig am Werktag nach Einzahlung, spätestens aber am dritten Werktag nach Einzahlung an den im Transferauftrag bestimmten Empfänger zur Auszahlung oder, falls beauftragt, zur Überweisung auf Bankkonto des Empfängers gebracht werden. Der bei Auftragserteilung genannte Auszahlungsbetrag wird – staatliche Abgaben im Land des Empfängers ausgenommen, in voller Höhe und ohne Kosten für den Empfänger ausgezahlt oder auf ein Konto des Empfängers überwiesen. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums werden die Gelder in Euro eingezahlt, transferiert und ausgezahlt oder überwiesen. Bei Geldtransfers nach Amerika werden die zu transferierenden Geldbeträge und Kosten (Entgelte) für den Kunden in Euro berechnet und eingezahlt, für die Zahlung an den Kooperationspartner in Amerika in US-Dollar gewechselt und überwiesen und, wenn die Zahlung an den Empfänger in der Landeswährung und nicht in US-Dollar erfolgen soll, von dem Kooperationspartner im Land des Empfängers von US-Dollar in die Landeswährung gewechselt.
Der den Auftrag gebende Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass der Empfänger mit den im Auftrag angegebenen Daten in angemessener Zeit zweifelsfrei ermittelt und erreicht werden kann. Die Auszahlung des Transfergeldes an eine Person, die vernünftigerweise als der im Transferauftrag bestimmte Empfänger angesehen werden kann, darf und kann mit befreiender Wirkung auch dann erfolgen, wenn die im Auftrag zu dem Empfänger angegebenen Daten von den wirklichen oder vom Empfänger selbst angegebenen Personendaten abweichen und keine andere Person als Empfänger in Betracht kommt. Die CSI und ihre Kooperationspartner sind nicht verpflichtet, Auszahlungen an einen unrichtig bezeichneten Empfänger zu bewirken oder vorzunehmen. Barauszahlungen an Personen, die sich nicht durch ein gültiges Personaldokument ausweisen, werden nicht vorgenommen.
Artikel 3 (Widerruf des Transferauftrags)
Der Kunde, der den Auftrag zum Geldtransfer gegeben hat, kann den Auftrag ohne Angabe von Gründen mündlich am Schalter oder durch schriftliche Erklärung gegenüber der CSI während der üblichen Geschäftszeiten widerrufen, solange der ausländische Kooperationspartner die Daten des Auftrags noch nicht zur Auszahlung erhalten hat. Der Kunde kann zudem den Transferauftrag widerrufen, wenn der Auftrag aus Gründen, die im Verantwortungsbereich der CSI oder des für den Transfer in Anspruch genommenen Kooperationspartners liegen, nicht spätestens am dritten Werktag nach Einzahlung ausgeführt worden ist.
Im Falle eines zulässigen und wirksamen Widerrufs wird der gesamte Einzahlungsbetrag an den Kunden zurückgezahlt.
Artikel 4 ( Auszahlung des Transfergeldes)
Die Auszahlung an den Empfänger erfolgt dadurch, dass der Geldbetrag bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Euro und bei Geldtransfers in Länder Amerikas in lokaler Währung oder, wenn vom Empfänger gewünscht und möglich, in US-Dollars 1. auf ein Konto des Empfängers bei einer lokalen Bank im Empfängerland überwiesen wird oder 2. der Empfänger von dem Kooperationspartner der CSI benachrichtigt wird, wo und wann das Geld zum Abholen bereit liegt und dem Empfänger oder dessen Boten das Geld dann dort ausgehändigt wird oder 3. - falls Auszahlungen gemäß 1. oder 2. nicht möglich oder untunlich sind - der Geldbetrag durch Boten des Kooperationspartners dem Empfänger gebracht wird, wie dies zum Beispiel regelmäßig bei Geldtransfers in die Dominikanische Republik geschieht.
Die CSI wird dem Kunden unverzüglich mitteilen und Gelegenheit zur Äußerung und, insbesondere bei mangelhaften Angaben zum Empfänger, zur Abhilfe geben, wenn der transferierte Geldbetrag nicht spätestens an dem Werktag, der dem Tag der Auftragerteilung und Einzahlung folgt, dem Empfänger zur Verfügung gestellt wird. Die CSI wird – dies ohne Rechtspflicht gegenüber dem Kunden oder Empfänger - einen Transferauftrag ablehnen und einen bereits erteilten Transferauftrag nicht ausführen und nicht ausführen lassen, wenn aus seiner Sicht oder aus der Sicht maßgebender Behörden ein hinreichender Verdacht besteht, dass der in Auftrag gegebene Geldtransfer gegen das Geldwäschegesetz verstößt oder verbotenen, insbesondere terroristischen Aktivitäten dient. Sofern nicht behördlich untersagt, wird die CSI dem Kunden unverzüglich die Ablehnung oder Nichtausführung des bedenklichen Auftrags mitteilen und Gelegenheit bieten, die Bedenken auszuräumen.
Wenn das transferierte Geld nicht innerhalb von zehn Tagen seit Auftragserteilung und Einzahlung ausgezahlt ist, so erstattet die CSI dem Kunden den Einzahlungsbetrag zurück.
Artikel 5 ( Gebühren, Entgelte)
Sämtliche Gebühren und Entgelte für den Geldtransfer einschließlich der Auszahlung werden von CSI dem Kunden vor oder bei Auftragserteilung berechnet und sind mit dem zu transferierenden Geldbetrag, aber getrennt von diesem, bei der CSI oder auf ein hierfür angegebenes Girokonto der CSI zu überweisen. Für den Empfänger fallen keine Gebühren oder Entgelte an. Sofern Verdacht auf Unterzahlung am Zielort besteht, sollte eine Kopie des Auszahlungsbelegs beigebracht werden, damit eine Nachprüfung möglich ist und gegebenenfalls eine Korrektur erfolgen kann.
Artikel 6 (Anspruchsberechtigung und Haftung)
Die in den Transferaufträgen genannten Empfänger haben keine Ansprüche gegen die CSI. Die von der CSI entgegengenommenen Geldtransferaufträge werden ihrem Inhalt nach bezüglich der Auszahlung an die Zahlungsempfänger typischerweise in der Form ausgeführt, dass die CSI einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut. Die CSI erfüllt den Auftrag dadurch, dass sie ihn im eigenen Namen an den Dritten, ihren Kooperationspartner, weiterleitet.
Hat die CSI bei der Auswahl oder Unterweisung des Kooperationspartners die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, so haftet sie dem Zahler (Kunden) bei einem groben verschulden des von ihr beauftragten Kooperationspartners.
Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten, insbesondere durch unrichtige oder unvollständige Angaben, zu der Entstehung des Schadens beigetragen, so bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang CSI und Kunde jeweils den Schaden zu tragen haben. Wird ein Geldtransferauftrag gemäß den Angaben des Kunden ausgeführt, so trifft die Verantwortlichkeit allein den Kunden und ist eine Haftung der CSI ausgeschlossen.
Die CSI haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- oder Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.
Die Haftung der CSI ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der CSI.
Artikel 7 (Versicherung der Kundengelder)
Die CSI hat gemäß dem Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten mit der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG in Hamburg einen Vertrag abgeschlossen, der die Kunden im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der CSI versichert. Ein Versicherungsfall tritt nach diesem Vertrag ein, wenn die CSI aufgrund von Zahlungsunfähigkeit Geldbeträge, die sie für Geldtransfers während der Laufzeit der Versicherung entgegengenommen hat, nicht an Kunden bzw. diejenigen, für die die Geldbeträge bestimmt waren, auszahlen oder weiterleiten kann. In einem solchen Fall ersetzt die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, Friedensallee 254, 22763 Hamburg, begrenzt bis zu einer Versicherungssumme von insgesamt 125.000 Euro, den versicherten Kunden deren Vermögensschäden, wenn die jeweilige Entschädigungspflicht von dem versicherten Kunden dem Grund und der Höhe nach nachgewiesen ist.
Artikel 8 (Datenschutz)
Die CSI wird die ihm zu Geldtransfers von Kunden oder Empfängern gegebenen Daten nur für die ordentliche Ausführung der Geldtransfergeschäfte und, soweit erforderlich, für eigene steuerliche Angelegenheiten erfassen, verwenden und speichern sowie für Überwachungen und Kontrollen gemäß dem Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten.
Artikel 8 ( Gerichtsbarkeit)
Die Beziehungen der CSI zu Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.